03.02.2014
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Schrebez und Patner“verteidigten erfolgreich die Interessen der Unternehmer des Handelszentrums „Barabasc der Ukraine „Gesetzwidrige Benutzung des Markenzeichens für Güter und Leistungen, Firmennamen, qualifizierten Angabe des Ursprungs des Produkts“ vorgesehen wird, wegen gesetzwidrigen Benutzung der Markenzeichens für Güter und Namen «Adidas» und «Nike».howo“ auf Grund eines Verdachts wegen der Tatbegehung, der von Art. 229 des Strafgesetzbuchs